I. ALLGEMEINES / VERTRAGSSCHLUSS

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern.

2. Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Vertragspartner sind schriftlich niederzulegen,
soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres
Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch bei vorbehaltloser Annahme / Abnahme von
Leistungen oder bei deren Bezahlung.

4. Bucht der Kunde aufgrund unseres Angebotes einzelne Aktionstage, kommt der Vertrag
wie folgt zustande:
Aufgrund einer Anfrage des Kunden (z.B. per E-Mail oder über unseren Online-Buchungskalender)
für einen Termin reservieren wir nach Überprüfung diesen Termin, sofern er noch verfügbar ist.
Dann versenden wir ein Angebot an den Kunden.
Der Kunde kann das Angebot dann zum Beispiel per E-Mail bindend annehmen.
Eine bindende Annahme liegt auch in der Bestätigung des Termins durch den Kunden in unserem
Online-Buchungskalender (Klick auf „Buchung bestätigen“ durch den Kunden). Durch uns erfolgt
dann keine weitere Auftragsbestätigung.
Mit der Bestätigung des Angebotes (auch im Online-Buchungskalender) bestätigt der Kunde auch,
dass der Vertrag auf der Grundlage dieser AGB zustande kommt. Darauf wird er in unserem Angebot
auch noch einmal gesondert hingewiesen.


II. SCHUTZRECHTE / EIGENTUM


1. Sämtliche von uns für die Durchführung des Vertrages bereit gestellten Module (Standardmodule,
angepasste Standardmodule, Individuallösungen) sowie die dazu gehörende Software und alle von
uns für die Durchführung zur Verfügung gestellten weiteren Unterlagen bleiben in unserem Eigentum
und sind nach der Zusammenarbeit an uns zurückzugeben.

2. Lediglich für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit und nur zu deren Durchführung räumen wir
unserem Vertragspartner ein einfaches Nutzungsrecht für die Werbeanwendungen, die Module, die
Software und die gegebenenfalls für deren Nutzung notwendigen Marken, deren Inhaber wir sind, ein.

3. Während der gesamten Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit sind wir nicht daran gehindert,
Dritten Rechte an den Werbeanwendungen, der Software, den Modulen, den Marken etc.
einzuräumen, selbst wenn diese Dritten in Konkurrenz zu dem Vertragspartner stehen sollten.

4. Wir stehen nicht dafür ein, dass die zur Nutzung überlassenen Rechte, Gegenstände, Module etc. frei
von Schutzrechten Dritter sind. Wir erklären aber, dass nach unserer Kenntnis keine Rechte Dritter
bestehen, die eine Nutzung entsprechend der Bestimmungen nach diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder dem individuell geschlossenen Vertrag einschränken oder ausschließen.


5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ausschließlich die von uns bereit gestellten
Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Fotopapier, zu den individuell vereinbarten Preisen für die
Durchführung des Vertrages zu nutzen. Lediglich diejenigen Materialien, die von uns auch auf
Nachfrage nicht bereitgestellt werden können, können anderweitig bezogen werden.


6. Die Regelungen in den Ziffern II. 1., 2. und 5. gelten nicht für den Verkauf der Module sowie der dazu
gehörenden Software etc.
An den von uns verkauften Gegenständen behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich der künftig entstehenden oder
bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, vor. Dies gilt auch,
wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bestehen Anhaltspunkte,
welche die Annahme der Zahlungsunfähigkeit unseres Vertragspartners oder das Drohen einer
solchen rechtfertigen, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die
Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag,
wenn dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Das Recht unseres Vertragspartners, die
Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem
anderen Vertrag nicht erfüllt.


7. Sollte unser Vertragspartner etwaige von dem Vertrag umfasste Schutzrechte, bezüglich derer ihm
Nutzungsrechte eingeräumt worden sind, angreifen, so sind wir berechtigt, die Zusammenarbeit mit
sofortiger Wirkung – unabhängig von etwaigen Kündigungsfristen des Vertrages – zu beenden.
Daneben besteht das Recht zur fristlosen Kündigung aus anderen wichtigen Gründen.

III. ZAHLUNG


1. Die von uns angegebenen Preise sind bindend.


2. Durch uns vorzunehmende Zahlungen erfolgen – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist –
innerhalb von 2 Wochen, gerechnet ab dem Datum des Erhaltes der Rechnung unseres
Vertragspartners, unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der
Rechnung netto.

3. Durch uns gestellte Rechnungen sind binnen zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug
zu zahlen.


IV. HAFTUNG


1. Wir führen keine juristische Überprüfung der von uns entwickelten Werbeideen und Module etc. durch.
Die juristische Prüfung aller Arbeiten obliegt unserem Auftraggeber/Endkunden. Eine Haftung für die
(insbesondere wettbewerbs-) rechtliche Unbedenklichkeit übernehmen wir daher nicht.

2. Unser Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass er sowie seine Mitarbeiter und Beauftragten
sich vor Beginn eines jeden Projektes mit der Funktionsweise der entsprechenden
Werbeanwendungen (z.B. Marketingmodulen) vertraut gemacht haben.

3. Wir haften nicht für Schäden, die dem Vertragspartner sowie einem Endkunden aufgrund einer
fehlerhaften oder unsachgemäßen Bedienung der Software sowie der technischen Gerätschaften
durch den Vertragspartner selbst oder dessen Mitarbeiter entstehen. Insoweit stellt unser
Vertragspartner uns von evtl. Ansprüchen der Endkunden im Innenverhältnis frei.

4. Ziff. 2. gilt entsprechend für Vermögens- oder sonstige Schäden des Endkunden oder Dritter, die
unser Vertragspartner, seine Mitarbeiter oder Beauftragten im Rahmen der Kooperation vorsätzlich
oder fahrlässig verursacht hat. Diese hat unser Vertragspartner gegenüber dem Endkunden zu
erstatten.

5. Unser Vertragspartner haftet darüber hinaus uns gegenüber für sämtliche Schäden, die uns durch
Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Vertragspartner,
seine Mitarbeiter oder Beauftragten entstehen. Umfasst sind aber auch solche Schäden, die dadurch
entstehen, dass sich der Vertragspartner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Vertrag
Dritter bedient und dieser einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.

6. Sollten die von uns dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Systeme (dies gilt nicht für den
Verkauf) – auch in Teilen – aufgrund einer fehlerhaften Nutzung durch unseren Vertragspartner, seine
Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte geschädigt werden oder abhanden kommen, während sie
bei dem Vertragspartner aufgestellt, in deren Nutzung oder Verfügung sind, so sind wir berechtigt, die
Systeme unserem Vertragspartner zum Neupreis zuzüglich mit dem Neuerwerb im Zusammenhang
stehender Kosten in Rechnung zu stellen bzw. – bei einer Beschädigung der Systeme – wahlweise die
Systeme auf Kosten unseres Vertragspartners zu reparieren bzw. reparieren zu lassen.

7. Jegliche Haftung durch uns gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt
nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit (durch uns, unsere Mitarbeiter oder
Beauftragten) sowie nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

8. Sofern bei der Durchführung der Aktionen personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben werden,
werden die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und das Handling mit den Daten ausschließlich
durch den Vertragspartner vorgenommen. Wir übernehmen keinerlei Haftung gegenüber dem
Vertragspartner für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung dieser
Daten. Sollten wir wegen der Erhebung dieser Daten bei den Aktionen oder wegen der Verwendung
dieser Daten durch den Vertragspartner von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der
Vertragspartner uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen der Dritten frei.

V. GEHEIMHALTUNG

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche geschäfts- und auftragsbezogenen Informationen bzw.
Tatsachen, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt geworden sind,
ausschließlich im Rahmen von Tätigkeiten, die dem geschlossenen Vertrag unterfallen, zu verwenden
und auch nach Ende der Zusammenarbeit weder für sich noch für andere zu verwerten. Zu solchen
geschäfts- und auftragsbezogenen Informationen zählen insbesondere die Geschäfts- und
Bankverbindungen, Umsätze, Kalkulationen, Kundenverzeichnisse, Preislisten, Funktionsabläufe,
Ergebnisse und Auswertungen bezüglich der Module, Herstellungs-, Verkaufs- und Werbemethoden.

2. Der Vertragspartner verpflichtet sich des Weiteren, alle technischen Informationen, Kenntnisse und
Nutzungsrechte, die ihm aufgrund des Vertrages zugänglich gemacht wurden oder die er erhalten hat,
lediglich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Darüber hinaus sind solche Informationen
vertraulich zu verwenden und Dritten nur zugänglich zu machen, soweit diese an der Durchführung
des Vertrages beteiligt und solche Informationen für sie daher notwendig sind. Diese Vertraulichkeit
gilt nicht für Informationen, die nachweislich
– zum Zeitpunkt des Erhalts bereits offenkundig waren,
– vom Vertragspartner im Rahmen eigener unabhängiger Entwicklungen erarbeitet wurden,
– zum Zeitpunkt des Erhalts bereits im Besitz des Vertragspartners waren,
– ohne Zutun des Vertragspartners nach Erhalt offenkundig werden oder
– von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugänglich
werden, wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten Informationen nicht direkt oder indirekt
vom Vertragspartner erhalten haben.

3. Unser Vertragspartner räumt uns das Recht ein, die Zusammenarbeit und insbesondere die
durchgeführten Events zu dokumentieren (auch fotografisch und filmisch) und das daraus gewonnene
Bildmaterial zu Dokumentations- und auch Werbezwecke zu verwenden. Dies bedeutet insbesondere,
dass wir Fotografien und Filme von der Aktion für Werbezwecke verwenden dürfen, ohne dass dafür
ein Entgelt zu zahlen ist.
Unser Vertragspartner ist nur berechtigt, Veröffentlichungen, welche die Zusammenarbeit oder die
daraus gewonnenen Erkenntnisse betreffen, mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
vorzunehmen. Es sei denn wir stellen dem Vertragspartner das Dokumentationsmaterial nach der
Aktion zur Verfügung

4. Der Vertragspartner und wir verpflichten ihre und unsere Mitarbeiter und beauftragte Dritte zur
Geheimhaltung.

5. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht während der gesamten Dauer der vertraglichen
Zusammenarbeit, umfasst auch vor Vertragsschluss im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der
Vertragsparteien ausgetauschte Informationen und gilt für weitere 5 Jahre nach ihrer Beendigung fort.

VI. KUNDENSCHUTZ / EXKLUSIVITÄT

1. Für Vertragspartner, mit denen wir zur Durchführung unserer Aktionen bei den Endkunden
zusammenarbeiten, gilt Folgendes:
Der Vertragspartner wird für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Beendigung der letzten
Zusammenarbeit (Abschluss der letzten Aktion) zwischen uns und ihm keine Aktionen mit
vergleichbaren Modulen im betroffenen Land (z. B.: bei Aktionen in Deutschland gilt dies für
Deutschland) durchführen oder Dritte hierbei unterstützen. Die Frist richtet sich für jedes Land nach
der letzten in diesem Land durchgeführten Aktion.
Der Vertragspartner wird darüber hinaus für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung der
letzten Zusammenarbeit zwischen ihm und uns mit Kunden, zu denen der Kontakt ursprünglich über
uns hergestellt worden ist und mit Kunden, denen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen uns und
dem Vertragspartner erstmals die von diesem Vertrag betroffenen Module etc. vorgestellt worden
sind, weder direkt noch indirekt in Bezug auf solche Geschäfte, die denen ähnlich sind, die aufgrund
dieses Vertrages mit Endkunden abgeschlossen worden sind, Verträge abschließen oder in Kontakt
treten und auch nicht Dritte hierbei unterstützen.

2. Für unsere (End-) Kunden, bei denen wir – ggf. unter Einschaltung unserer Partner – Aktionen
durchführen, gilt Folgendes:
Der Kunde wird für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Beendigung der letzten Zusammenarbeit
(Abschluss der letzten Aktion) zwischen ihm und uns selbst oder zwischen ihm und unseren mit der
Durchführung der Aktionen beauftragten Agenturen keine Aktionen mit vergleichbaren Modulen im
betroffenen Land (z. B.: bei Aktionen in Deutschland gilt dies für Deutschland) durchführen oder Dritte
hierbei unterstützen. Die Frist richtet sich für jedes Land nach der letzten in diesem Land
durchgeführten Aktion.

3. Der jeweilige Vertragspartner verpflichtet sich uns gegenüber, für jeden Fall der schuldhaften
Verletzung der Ziffern 1. oder 2. eine Vertragsstrafe unter Ausschluss des
Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen. Die Vertragsstrafe setzt sich wie folgt zusammen:
Wurden mit dem Vertragspartner (mit uns zusammenarbeitende Agentur gem. Ziff. 1 oder (End-)
Kunde gem. Ziff. 2) Aktionen zu einem Auftragswert von bis zu 5.000,00 € (entscheidend ist der Wert
aller Aktionen im zurückliegenden Jahreszeitraum) gemeinsam mit uns durchgeführt, ist für jeden Fall
der schuldhaften Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen. Bei mit uns
durchgeführten Aktionen zu einem Gesamtauftragswert zwischen 5.001,00 € bis 10.000,00 € ist

für jeden Fall der schuldhaften Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 € zu zahlen, ab
einem Auftragsvolumen von insgesamt über 10.001,00 € ist für jeden schuldhaften Fall der
Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen.
Auf etwaige darüber hinaus bestehende Schadensersatzansprüche wird die jeweilige Vertragsstrafe
angerechnet.

VII. AUFRECHNUNG / ABTRETUNG

1. Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlichen Umfang zu. Unser
Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den einzelnen
Lieferungen außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a) HGB abzutreten oder sonst wie
auf Dritte zu übertragen.

2. Unser Vertragspartner ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufzurechnen.

VIII. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Dortmund.

2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts sowie
des UN-Kaufrechts, insbesondere der Rom-I-Verordnung.

IX. SALVATORISCHE KLAUSEL

Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein sollten oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vertrag Lücken
enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung ist diejenige wirksame Bestimmung zu setzen, die dem Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt dies entsprechend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen aktionspotenzial GmbH & Co. KG Stand: 26.11.2019